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Verbandsgebiet
Aufteilung der Unterhaltungsverbände in Niedersachsen
Grenzen der Unterhaltungsverbände in Niedersachsen
In Niedersachsen wird die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung von insgesamt 115 Unterhaltungsverbänden durchgeführt. Das Verbandsgebiet eines Unterhaltungsverbandes ist in der Anlage 4 - Verzeichnis der Unterhaltungsverbände zum Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) definiert.
Die Aufgaben der Unterhaltungsverbände beziehen sich auf ihre jeweiligen Verbandsgebiete (diese entsprechen den Unterhaltungsräumen, siehe nebenstehende Abbildung), deren Grenzen die Niederschlagsgebiete von Flüssen bilden.
Rechts sehen Sie die Aufteilung der Unterhaltungsverbände in Niedersachsen. Das Verbandsgebiet des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Große Aue ist mit der Nummer 32 gekennzeichnet.
Verbandsgebiet des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Große Aue Nr. 32
Das Verbandsgebiet erstreckt sich über das Einzugsgebiet der Großen Aue auf niedersächsischer Seite mit Ausnahme des Einzugsgebiets des Uchter Mühlenbachs. Die Größe des Verbandsgebiets beträgt rd. 92.000 ha, die in den Landkreisen Diepholz und Nienburg liegen. Von der Gesamtfläche werden rd. 85.000 ha land- und forstwirtschaftlich genutzt bzw. sind Naturschutzgebiete. Die restlichen Flächen sind bebaute Flächen (Wohnen, Gewerbe, Industrie), Straßen, Eisenbahntrassen oder ähnliches. Die Höhenlage im Verbandsgebiet reicht von NN + 85,5 in der Kuppendorfer Böhrde bis NN + 25 m bei Liebenau.
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