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Der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Große Aue hat zur Zeit 18879 Einzelmitglieder. Mitglieder des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Große Aue sind die jeweiligen Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Außerdem sind einige im Verbandsgebiet liegende Wasser- und Bodenverbände, denen die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung obliegt, Mitglieder des Verbands (Mitglieder nach § 3 Abs. 1c) der Satzung). Unsere Aufgabe gegenüber diesen Wasser- und Bodenverbänden besteht in der Förderung und Überwachung der Unterhaltung ihrer Verbandsgewässer. Die Unterhaltungspflicht für ihre Gewässer III. Ordnung bleibt aber bei den jeweiligen Verbänden.
Für folgende Wasser- und Bodenverbände hat der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue auch die Geschäftsführung übernommen:
Verbandsorgane sind der Verbandsausschuss und der Verbandsvorstand.
Der Vorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher und 9 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand wird vom Verbandsausschuss alle 5 Jahre gewählt. Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz im Vorstand. Ihm obliegen alle Geschäfte im Rahmen der Beschlüsse des Ausschusses über die Grundsätze der Geschäftspolitik. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die vom Ausschuss beschlossen wird. Die Aufgaben des Vorstehers und des Vorstandes sind in der Satzung § 17 in der Fassung vom 05.12.1994 festgelegt.
Für die Wahlperiode vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2010 sind in den Vorstand gewählt worden: Wahlbezirk Ordentliches Vorstandsmitglied 1 Manfred Lehmkuhl stellvertr. Vorstandsmitglied Wesenstedt 1 27248 Ehrenburg
2 Hermann Runge Lindern 7 27232 Sulingen
3 Hermann Tacke Erlenweg 1 49419 Wagenfeld-Ströhen
4 Bernhard Kannengießer Gut Borgstedt 1 27245 Kirchdorf
5 Heinrich Vegel Willenberger Str. 1 31606 Warmsen-Bohnhorst
6 Helmut Diekmeyer Ohlensehlen 27 31600 Uchte
7 Werner Wehrse Dorfstr. 13 31619 Binnen
8 Heinrich Nuttelmann Verbandsvorsteher Voigtei 1 31595 Steyerberg
9 Wilfried Schlichte stellvertr. Verbandsvorsteher Dorfstr. 25 27252 Schwaförden
10 Heinrich Klare jun. Auf der Eschenhorst 2 27330 Asendorf-Hohenmoor
Der Ausschuss besteht aus 20 Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Der Ausschuss wird von den Verbandsmitgliedern in 10 Wahlbezirken alle 5 Jahre gewählt. Die Wahlbezirke des Verbandes sind in der Anlage der Satzung zu entnehmen. Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in der Satzung § 9 in der Fassung vom 05.12.1994 festgelegt. Für die Wahlperiode vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 sind in den Ausschuss gewählt worden: Wahlbezirk Ordentliche Ausschussmitglieder 1 Volker Imhof Heinrich Luchtmann Harmhausen 2 Egenhausen 1 27248 Ehrenburg 27251 Neuenkirchen
2 Heinrich Keller Wilfried Vallan Klein Lessen 3 Wardinghausen 1 27232 Sulingen 27232 Sulingen
3 Wilhelm Kastens Wilhelm Schwiers Bahnhofstr. 3 Ringstr. 5 27259 Varrel 27259 Varrel - Dörrieloh
4 Heinrich Ihlo Matthias Stelloh Heerder Str. 1 Holzhausen 9 27245 Bahrenborstel 27245 Bahrenborstel
5 Heiko Kehlbeck Karl-Heinz Gerling Zum Sportplatz 18 Branner Weg 2 31603 Diepenau- Steinbrink 31603 Diepenau- Lavelsloh
6 Martin Lübber Friedr.-Wilh. Borggrefe Woltringhausen 49 Sarninghausen 1 31600 Uchte 31595 Steyerberg
7 Heinrich Knake-Stolte Heinrich Wege Sudholzer Weg 22 Deblinghausen 1 31621 Pennigsehl 31595 Steyerberg
8 Heinrich Ostermann Heinrich Schlemermeyer Campen 11 Staffhorster Str. 1 27246 Borstel 31613 Wietzen-Holte
9 Heinrich Beneke Hilmar Martens Mallinghausen 8 Oberbrake 1 27252 Schwaförden 27249 Mellinghausen
10 Joachim Kehlbeck Willi Menke Oerdinghauser Str. 20 Bunsenberg 9 27305 Engeln 27330 Asendorf
Eine Verbandsausschusssitzung und eine Vorstandssitzung ist mindestens einmal jährlich abzuhalten.
Die Mitglieder haben dem Verband nach § 28 Abs. 1 der Satzung des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Große Aue die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.
Der Beitragssatz für den Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue wird vom Ausschuss des Verbandes für die beteiligte Fläche jeweils für das laufende Rechnungsjahr festgesetzt.
Die Mitgliedschaft zu den Unterhaltungsverbänden ist durch das Niedersächsische Wassergesetz begründet. Die Beitragspflicht bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die Mitglieder mit ihren Flächen an dem Verbandsgebiet beteiligt sind (§ 101 Abs. 3 NWG). Alle Flächen, soweit sie zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers II. Ordnung gehören, werden ohne Rücksicht auf Lage, Beschaffenheit oder Nutzungsart gleichmäßig mit Beiträgen belastet.
Die maßgebenden Paragraphen zum Beitragswesen (§ 27 ff.) sind der Satzung des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes Große Aue zu entnehmen.
Zur Zeit beträgt der Hektarsatz im Verbandsgebiet 11,00 Euro/ha.
Im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) hat es im Jahr 2007 Änderungen gegeben, die sich auf die Beitragsstruktur der Unterhaltungsverbände ab dem Jahr 2008 auswirken (s. Bekanntmachung).
Die vom Verband zu unterhaltenden Gewässer II. Ordnung nebst ihren Anlagen sind einmal im Jahr zu schauen. Bei der Schau ist festzustellen, ob die Gewässer und Anlagen ordnungsgemäß unterhalten und nicht unbefugt benutzt werden. Das Verbandsgebiet ist in 10 Schaubezirke eingeteilt. Für jeden Schaubezirk werden 2 Schaube- auftragte bestimmt. Der Schauführer zeichnet den Verlauf und das Ergebnis der Gewässerschau in einer Niederschrift auf und gibt den Schaubeauftragten Gelegenheit zur Äußerung. Der Vorstand veranlasst die Abstellung der eventuellen Mängel.
Das Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 bestimmt in § 65, dass für den Haushalt, die Rechnungslegung und die Prüfung der Wasser- und Bodenverbände die landesrechtlichen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) gelten.
Hier regelt § 2 Abs. 3, dass die Haushalts- und Rechnungsführung des Verbandes von der Prüfstelle beim Wasserverbandstag e.V. geprüft wird.
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