Der Gewässerentwicklungsplan Rohrbach

Mündung des Rohrbaches in den Winterbach

 

Niedersächsisches Fließgewässerschutzsystem

 

Gewässer prägen unsere Landschaft und erfüllen dort vielfältige Funktionen.

Nutzungsansprüche der Menschen haben in der Vergangenheit die Fließgewässer in Niedersachsen sehr stark verändert. Bäche und Flüsse weisen heute - wenn überhaupt - nur noch punktuell naturnahe Gewässerstrecken auf. Die natürliche Abfolge von charakteristischen Lebensgemeinschaften von der Quelle bis zur Mündung ist heute in nahezu allen regionalen Fließgewässern gestört. Das hat dazu beigetragen, dass die einst vielfältigen Gewässerlandschaften heute weitgehend strukturell verarmt sind.  Viele Tier- und Pflanzenarten unserer Fließgewässer und ihrer Auen sind im Rückgang begriffen, stark gefährdet oder sogar ausgestorben.

Ziel des niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems ist es,

wieder herzustellen und zu erhalten.

 

Gewässerentwicklungsplan (GEPL)

Handlungsleitlinie für Maßnahmen zur Regenerierung des Rohrbaches und seiner Nebengewässer

 

Der Winterbach im Unterlauf sowie im wesentlichen der Rohrbach als Nebengewässer der Großen Aue (Hauptgewässer 1. Priorität der niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems) sind entsprechend der genannten Ziel zu entwickeln.

 

Vordringlich gilt es dabei schützenswerte Bereiche zu erhalten, die ökologische Durchgängigkeit für das Wasser gebundene Organismen wieder herzustellen und vorhandene Gewässerbettstrukturen zu verbessern. Auch die Ausdehnung und Vernetzung der noch intakten Gewässerabschnitte muss Ziel  dieser Entwicklung sein. Hierbei dürfen auch die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Fluss und der Gewässeraue nicht vergessen werden.

 

Der Winterbach sowie der Rohrbach und seine wichtigsten Nebengewässer (Senkelborngraben, Glissener Moorgraben) haben aufgrund der vielen noch vorhandenen erhaltenswerten Strukturen gute Voraussetzungen für eine weitergehende naturnahe Entwicklung. Es gibt aber auch noch teilweise erhebliche Störfaktoren, die es zu beheben gilt.

 

Hierzu soll der vorliegende Gewässerentwicklungsplan mit einem detaillierten Maßnahmen beitragen. Träger der zum größten Teil aus Landesmitteln finanzierten Maßnahme ist der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue.

Der Maßnahmenkatalog wurde in einem Arbeitskreis abgestimmt, in dem Vertreter der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, Anlieger, Kommunen und örtliche Wasserwerke mitwirkten.

 

Empfehlender Charakter

 

Der Gewässerentwicklungsplan ist kein rechtsverbindlicher Fachplan, vielmehr haben die in ihm enthaltenen Aussagen empfehlenden Charakter.

 

Die Maßnahmen sind vor einer Realisierung mit den Beteiligten zu erörtern, abzustimmen und einvernehmlich zu regeln. Für die Durchführung der baulichen Maßnahmen sind Genehmigungsverfahren erforderlich.

 

Wunsch ist es jedoch, dass die Vorgaben und Vorschläge von den Gemeinden, dem zuständigen Unterhaltungsverband, Wasser- und Bodenverbänden, den Anliegern sowie von der Landwirtschaft unterstützt, aufgegriffen und umgesetzt werden.

 

Umsetzung

 

Die Umsetzung aller, insbesondere aber der flächenbezogenen Maßnahmen, ist nur über einen langen Zeitraum bis hin zu mehreren Jahrzehnten zu sehen. Die gestreckten Ziele lassen sich dabei nur gemeinsam erreichen.

 

Was ist zu tun?


Als Maßnahmen werden unter anderem empfohlen:

 

a) am Gewässer:

 

b) in der Talaue:

 

Information

 

Weitere Informationen über das niedersächsische Fließgewässerschutzsystem und den Gewässerentwicklungsplan Rohrbach erhalten Sie bei der Bezirksregierung Hannover, dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie und bei:

 

Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue, Sulingen,

Tel.: (04271) 2475

 

Samtgemeinde Liebenau, Tel.: (05023) 29-25

 

Landkreis Nienburg/Weser, Tel.: (05021) 967-0

 

Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH, Tel.: (05141) 9388-22

 

Planungsbüro Spicker, Tel.: (04272) 963251