Aufgaben
Der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue wurde durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) vom 7.7.1960 gesetzlich gegründet. Er ist nach § 100 ff des NWG ein Wasser- und Bodenverband mit der Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (Gewässer mit überörtlicher Bedeutung). Der Verband hat am 1.1.1965 seine Tätigkeit aufgenommen.
Im Verzeichnis der Niedersächsischen Unterhaltungsverbände trägt unser Verband die Nummer 32.
Die wichtigste Aufgabe des Verbandes besteht darin, dafür zu sorgen, dass das anfallende Wasser aus dem Verbandsgebiet schadlos abgeleitet werden kann. Im Rahmen der Unterhaltung sind die Gewässer in einem ordnungsmäßigen und funktionsgerechten Zustand für den Wasserabfluss zu erhalten (§98 NWG).
Zu den Unterhaltungsmaßnahmen gehören vor allem das Freihalten oder die Wiederherstellung des notwendigen Abflussprofils zur Erhaltung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die Gehölzpflege und die Beseitigung von Schäden am Gewässer.
Zur Gewässerunterhaltung gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung von in und an den Gewässern stehenden Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit diesem auch dem Nutzen einzelner dienen. Bei der Unterhaltung ist die Bedeutung der Gewässer als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu berücksichtigen.
Die Unterhaltungsarbeiten werden zwischen regelmäßige wiederkehrende, unregelmäßige wiederkehrende und sonstigen Unterhaltungsarbeiten unterschieden, der aus folgender Übersicht entnommen werden kann.
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Regelmäßige wiederkehrende Arbeiten |
Unregelmäßige wiederkehrende Arbeiten |
Sonstige Arbeiten |
| Mähen der Böschungen | Räumung des Abflussquerschnitts | Unterhaltung von Anlagen, die dem Wasserabfluss dienen |
| Krauten im Gewässerbett | Instandsetzung von Schäden | Bisambekämpfung |
| Anpflanzungen zurückschneiden | Gehölzpflege |
Die Durchführung dieser Tätigkeiten organisiert der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue im Rahmen der geltenden Gesetze im Interesse und zum Wohle ihrer Mitglieder. Für die Abwicklung der Aufgaben hat der ULV eine Geschäftsstelle in Sulingen und einen Bauhof in Mellinghausen.
Die Kosten für die Gewässerunterhaltungsarbeiten werden ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert. Zuschüsse für die Unterhaltung nach § 104 NWG erhält der Verband nicht mehr. Der Verband wird entsprechend nach § 105 NWG an den Kosten für die Unterhaltung des Landesgewässer Großen Aue beteiligt. Diese Kosten beliefen sich im Jahre 2002 auf rd. 107.000 Euro.
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er nimmt Stellung als Träger öffentlicher Belange zu Planungen im Verbandsgebiet, die Auswirkungen auf seinen Tätigkeitsbereich haben können.
Der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Große Aue ist Mitglied des Wasserverbandstages Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt e.V.